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   VGH Baden-Württemberg, 11.10.2017 - 4 S 1663/17   

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https://dejure.org/2017,39656
VGH Baden-Württemberg, 11.10.2017 - 4 S 1663/17 (https://dejure.org/2017,39656)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.10.2017 - 4 S 1663/17 (https://dejure.org/2017,39656)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Oktober 2017 - 4 S 1663/17 (https://dejure.org/2017,39656)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung des in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zurückgelegten Rechtsreferendariats auf die fünfjährige Wartezeit bei der Gewährung von Witwergeld

  • Justiz Baden-Württemberg

    Rechtsreferendariat; Anrechenbarkeit auf die fünfjährige Wartezeit des § 18 Abs. 1 BeamtVG BW bei der Gewährung von Witwergeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung des in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zurückgelegten Rechtsreferendariats auf die fünfjährige Wartezeit bei der Gewährung von Witwergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Anrechnung des Rechtsreferendariats auf die fünfjährige Wartezeit bei der Gewährung von Witwergeld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 162
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Dreiteilungsmethode

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.2017 - 4 S 1663/17
    Richterliche Rechtsfortbildung darf hingegen nicht dazu führen, dass die Gerichte ihre eigene materielle Gerechtigkeitsvorstellung an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzen (vgl. BVerfGE 82, 6 ; 128, 193 ).

    Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (vgl. BVerfGE 118, 212 ; 128, 193 ; Urteil vom 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07 -, Juris Rn. 73 ff.; Beschluss vom 13.10.2016 - 2 BvE 2/15 -, Juris Rn. 90).

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.2017 - 4 S 1663/17
    Rechtsfortbildung stellt keine unzulässige richterliche Eigenmacht dar, sofern durch sie der erkennbare Wille des Gesetzgebers nicht beiseitegeschoben und durch eine autark getroffene richterliche Abwägung der Interessen ersetzt wird (vgl. BVerfGE 82, 6 ).

    Richterliche Rechtsfortbildung darf hingegen nicht dazu führen, dass die Gerichte ihre eigene materielle Gerechtigkeitsvorstellung an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzen (vgl. BVerfGE 82, 6 ; 128, 193 ).

  • VG Sigmaringen, 24.05.2017 - 1 K 4644/16

    Witwergeld/Witwengeld; Wartefrist; Rechtsreferendariat

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.2017 - 4 S 1663/17
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 24. Mai 2017 - 1 K 4644/16 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 24.05.2017 - 1 K 4644/16 - zu ändern und das beklagte Land zu verpflichten, ihm unter Aufhebung des Bescheids des Landesamts für Besoldung und Versorgung vom 30.06.2016 sowie von dessen Widerspruchsbescheid vom 29.09.2016 das beantragte Witwergeld zu gewähren.

  • BVerfG, 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07

    Verfassungsbeschwerden in Sachen "Delisting" erfolglos

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.2017 - 4 S 1663/17
    Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (vgl. BVerfGE 118, 212 ; 128, 193 ; Urteil vom 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07 -, Juris Rn. 73 ff.; Beschluss vom 13.10.2016 - 2 BvE 2/15 -, Juris Rn. 90).
  • BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvE 2/15

    Im besonderen Fall der NSA-Selektorenlisten hat das Vorlageinteresse des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.2017 - 4 S 1663/17
    Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (vgl. BVerfGE 118, 212 ; 128, 193 ; Urteil vom 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07 -, Juris Rn. 73 ff.; Beschluss vom 13.10.2016 - 2 BvE 2/15 -, Juris Rn. 90).
  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.2017 - 4 S 1663/17
    Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (vgl. BVerfGE 118, 212 ; 128, 193 ; Urteil vom 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07 -, Juris Rn. 73 ff.; Beschluss vom 13.10.2016 - 2 BvE 2/15 -, Juris Rn. 90).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2018 - 4 S 2453/17

    Festsetzung von Altersgeld nach Entlassung eines teilzeitbeschäftigten Beamten

    a) Die altersgeldrechtlichen Bestimmungen des Landesbeamtenversorgungsgesetzes lassen eine solche Auslegung nach den anerkannten Auslegungsmethoden (vgl. hierzu Senatsurteil vom 11.10.2017 - 4 S 1663/17 -, Juris Rn. 17 ff.) zu.

    Die Gesetzesauslegung darf sich zwar nicht über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzen (vgl. Senatsurteil vom 11.10.2017, a.a.O., Rn. 23 m.w.N.).

  • VG Freiburg, 25.01.2022 - 13 K 3633/19

    Gewährung eines Unterhaltsbeitrags für einen wegen Dienstunfähigkeit entlassenen

    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11.10.2017 - 4 S 1663/17 - stehe der Miteinrechnung des Vorbereitungsdienstes in die Wartezeit nicht entgegen.

    Hieran ändert auch die Tatsache nichts, dass nach der Neufassung des § 18 Abs. 1 Satz 4 LBeamtVG zum 01.12.2019 nunmehr Zeiten, die nach § 21 Abs. 3 LBeamtVG ruhegehaltsfähig sind - mithin auch Zeiten des Rechtsreferendariats (siehe VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.10.2017 - 4 S 1663/17 -, juris Rn. 18) - zu berücksichtigen sind.

    Bei den Zeiten des Rechtsreferendariats handelt es sich - wie bereits gezeigt - um Zeiten nach § 21 Abs. 3 LBeamtVG (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.10.2017 - 4 S 1663/17 -, juris Rn. 18), die hier auch vor dem 01.01.2011 liegen.

  • VG Karlsruhe, 06.12.2021 - 2 K 3947/19

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit vor Berufung ins Beamtenverhältnis

    § 24 Abs. 3 LBeamtVG ist Teil des Dienstrechtsformgesetzes vom 09.11.2010, mit der die Beamtenversorgung in Baden-Württemberg reformiert und dabei die verschiedenen Alterssicherungssysteme durch den Landesgesetzgeber getrennt wurden (vgl. dazu auch: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.10.2017 - 4 S 1663/17 -, juris Rn. 20).
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